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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 60 PV 7.17   

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https://dejure.org/2018,27289
OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 60 PV 7.17 (https://dejure.org/2018,27289)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2018 - 60 PV 7.17 (https://dejure.org/2018,27289)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 60 PV 7.17 (https://dejure.org/2018,27289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 85 Abs 2 Nr 2 PersVG BE 2004, § 90 Abs 2 PersVG BE 2004, § 89 Abs 2 ArbGG, § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO
    Mitbestimmung des Personalrats bei Umstellung des Fristensystems bei der Instandhaltung der Personenfahrzeuge der Berliner U-Bahn

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 85 Abs 2 Nr 2 PersVG BE, § 90 Abs 2 PersVG BE, § 89 Abs 2 ArbGG, § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO
    Beschwerde; Beschwerdebegründung; Anforderungen an die -; Mitbestimmung; Mitwirkung; Umstellung des Fristensystems bei der Instandhaltung der Personenfahrzeuge der Berliner U-Bahn; Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung (verneint); Einführung grundlegender neuer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 60 PV 7.17
    Vielmehr genügt es, wenn er dies sinngemäß unter Einbeziehung aller Umstände zum Ausdruck bringt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2011 - BVerwG 6 P 10.10 -, juris Rn. 27).

    Von einer solchen Unausweichlichkeit ist dann nicht auszugehen, wenn eine Kompensation an anderer Stelle etwa in der Weise in Betracht kommt, dass eine Verringerung anderer Tätigkeiten oder eine Verminderung der Arbeitsgüte anheimgestellt wird (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2011, a.a.O., Rn. 28).

  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11

    Unzulässige Beschwerde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 60 PV 7.17
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vgl. Beschluss des 62. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Oktober 2013 - OVG 62 PV 8.13 -, juris Rn. 4 unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Oktober 2012 - 1 ABR 64/11 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - 62 PV 8.13

    Mitbestimmung; Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; IT-Fachbetreuung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 60 PV 7.17
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vgl. Beschluss des 62. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Oktober 2013 - OVG 62 PV 8.13 -, juris Rn. 4 unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Oktober 2012 - 1 ABR 64/11 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - 60 PV 10.15

    Mitbestimmung bei Einrichtung von Vertretungszugriffen auf dienstliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 60 PV 7.17
    Der Zweck beider Mitbestimmungsrechte besteht darin, die betroffenen Beschäftigten vor Überlastung oder Überbeanspruchung zu schützen (vgl. Beschluss des Senats vom 29. September 2016 - OVG 60 PV 10.15 -, juris Rn. 29 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 60 PV 1.18

    Mitbestimmung bei der Auflösung einer Meldestelle in einem Finanzamt

    Der Zweck beider Mitbestimmungsrechte besteht darin, die betroffenen Beschäftigten vor Überlastung oder Überbeanspruchung zu schützen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 21. Juni 2018 - OVG 60 PV 7.17 -, juris Rn. 30, und vom 29. September 2016 - OVG 60 PV 10.15 -, juris Rn. 29 f. unter Hinweis auf Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 2004 - BVerwG 6 P 3.04 -, juris Rn. 38, und vom 9. Januar 2008 - BVerwG 6 PB 15.07 -, juris Rn. 5 ff).

    Vielmehr genügt es, wenn er dies sinngemäß unter Einbeziehung aller Umstände zum Ausdruck bringt (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2011 - BVerwG 6 P 10.10 -, juris Rn. 27, und vom 13. September 2012 - BVerwG 6 PB 10.12 -, juris Rn. 9 zur identischen Regelung in § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 BPersVG; Beschluss des Senats vom 21. Juni 2018, a.a.O., Rn. 31).

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 21. Juni 2018 (- OVG 60 PV 7.17 -, juris Rn. 38 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2018 - 62 PV 2.18

    Mitbestimmung; selbständige Entscheidung in Personalangelegenheiten

    Sie muss sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Beschlusses befassen und darf sich nicht auf eine Wiederholung der Rechtsausführung in der Vorinstanz beschränken (vgl. näher OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2018 - OVG 60 PV 7.17 - juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 62 PV 2.18

    Stufenvertretung; Mitbestimmung; Versetzung; abgebender Aspekt; aufnehmender

    Sie muss sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Beschlusses befassen und darf sich nicht auf eine Wiederholung der Rechtsausführung in der Vorinstanz beschränken (vgl. näher OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2018 - OVG 60 PV 7.17 - juris Rn. 25).
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